Dieses Projekt wird gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und präsentiert von der Sächsischen Landesbibliothek — Staats- und Universitätsbibliothek Dresden und der Humboldt-Universität zu Berlin.
XLIV. Verbesserungen an den metallenen Schreibfedern, auf welche sich Joseph Gillott, Stahlfeder-Fabrikant zu Birmingham, am 27. September 1831 ein Patent ertheilen ließ.Aus dem London Journal of Arts and Repertory of Patent-Inventions. August 1832, S. 211.Mit Abbildungen auf Tab. III.Die Verbesserungen des Patent-Trägers bestehen, wie er sagt, dann, daß er an den Schnäbeln der metallenen Federn die Schärfe durch zwei gerade, parallele Spizen bildet, statt daß er, wie dieß sonst gewöhnlich der Fall ist, die beiden Theile des Schnabels allmählich in eine Spize zulaufen läßt. Die Spize der Feder kann, wie aus Fig. 22 ersichtlich ist, aus zwei parallelen Stüken verfertigt werden, welche von den Enden a bis zu der Schulter b gleich dik sind. Die Schärfe wird auf diese Weise ihre ursprüngliche Feinheit beibehalten, bis sie bis zur Schulter abgenüzt ist. |186|Man kann die Federn aber auch, wie Fig. 23 zeigt, ohne Schulter verfertigen, und die parallelen Spizen bei c unmittelbar in das Ende des Schnabels übergehen lassen. Der Patent-Träger behält sich's vor diese parallelen Federspizen von jeder beliebigen Länge und Breite zu machen, und dieselben an allen bekannten Arten von Metallfedern, unbeschadet ihrer übrigen Einrichtung, von welcher Natur sie seyn mag, anzubringen. |
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