Dieses Projekt wird gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und präsentiert von der Sächsischen Landesbibliothek — Staats- und Universitätsbibliothek Dresden und der Humboldt-Universität zu Berlin.
![]() Cylindrische Kettentrommeln bei der Kettenförderung.Nach der Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen, Bd. 39, wird bei der Kettenförderung auf dem Hirschwinkler Reviere der Mansfelder Kupferschiefer-Bergwerke statt der gewöhnlicheren Kettentrommel mit conischem Holzfutter eine cylindrische Treibtrommel mit davor liegenden losen Leitscheiben vortheilhaft angewendet. Die 20 mm starke Kette ist zur Vergrösserung der Reibung dreimal um die Trommel und die Gegenscheiben geschlungen, ähnlich wie bei den Frictionswinden mit Seilbetrieb. Diese Einrichtung soll in hohem Maasse befriedigen; insbesondere wird angeführt, dass sich die Kette ohne Ruck gleichmässig auf- und abwickelt und dass sie ausserordentlich geschont wird. – Ein ähnlicher Kettenantrieb befindet sich bei der Kettenförderung im Veltheim-Stollen der Grube Gerhard bei Saarbrücken. Ursprünglich wurde bei dieser Anlage eine mit hartem Holze ausgefütterte conisch abgedrehte Treibtrommel von 1600 mm Durchmesser verwendet, und es musste bei der namhaften Ketten Spannung von 3000 k regelmässig alle 10 bis 14 Tage die Trommel nachgedreht werden. In Folge dessen hat man sich für die Anwendung einer cylindrischen Trommel entschlossen. Dieselbe ist mit drei der Kettenstärke entsprechenden Rillen versehen, und es wird die Kette über zwei einrillige, schwach geneigte Gegenscheiben von 1300 mm Durchmesser geführt. Letztere sind 2 m von der Treibtrommel entfernt aufgestellt, deren eine auf der Achse festgekeilt, die andere lose ist. Dabei wird die Ausreibung der Nabe der losen Scheibe eine sehr geringe, indem nur bei einer von ungleichmässigem Verschleiss der Trommel und der Scheiben herrührenden ungleichen Drehungszahl der Scheiben eine geringe relative Drehung eintritt. Die neue Einrichtung soll sich vortrefflich bewähren, se dass nach 6monatlichem Betriebe keine nennenswerthe Abnutzung der Ausfütterung wahrnehmbar ist. (Oesterr. Zeitschr.) |
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