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![]() Zuschriften an die Redaktion.(Unter Verantwortlichkeit der Einsender.) Ihre Hefte Nr. 5 und 6 des Bandes 314 enthalten Mitteilungen über das Dellwik-Fleischer'sche Wassergasverfahren von Dr. Alfons Bujard. Dieselben sind, wie der Herr Berichterstatter erwähnt, einem Buche des Herrn H. Dicke entnommen. Ich glaube in demjenigen Teil des Textes, welcher von dem Vergleich zwischen einer Leuchtgasanstalt und einer Mischgasanstalt (S. 82) handelt (den übrigen Text prüfte ich nicht), eine Reihe von Ungenauigkeiten gefunden zu haben, die aus dem Dicke'schen Buche übernommen sind und nehme mir daher die Freiheit, diese zu Ihrer Kenntnis zu bringen, weil eine Richtigstellung im Interesse Ihrer Leser sein dürfte. Leicht verständlich wird der Druckfehler sein, dass es sich um den Vergleich mit einem Leuchtgaswerke handelt, das nicht 3600000 kg, sondern 3600000 cbm Leuchtgas Jahresproduktion hat. Ueber die Ausbeute an Leuchtgas wird gesagt: Im ferneren Text heisst es, dass bei Verwendung von Leuchtgas bei 110 l Stundenkonsum 60 HK erzielt würden (100 HK mit 182,66 l) und ferner, dass vom Mischgas der vorliegenden Zusammensetzung in Auer-Brennern 100 HK durch 200 l stündlich entständen. Also 1 HK = 1,83 l Leuchtgas und 1 HK = 2 l Mischgas. Die Mischgasmenge muss also, die Richtigkeit der Annahmen vorausgesetzt, im Verhältnis von 1,83 : 2 an Menge mehr betragen, d.h. also: Es sind daher auch nicht zu erzeugen 1198200 cbm Leuchtgas, sondern nur rund 930000 cbm, ferner nicht 3783800 cbm Wassergas, sondern nur 3000000 cbm. Auch fällt die ganze Berechnung, welche dazu dient, den Rest an Koks zu bestimmen, der zur Dampferzeugung beim Wassergasverfahren hinzugezogen werden kann, in sich zusammen, denn es liegt bereits in der Voraussetzung der angestellten Rechnung, dass kein Best bleiben kann. Nimmt man nach Dicke 1 kg Dampf für 1 kg Wassergas und eine 7fache Verdampfung an, so wird an Brennstoff für die Dampferzeugung die Menge von rund 430000 kg Kohle nötig, die beim Mischgasverfahren nach vorliegendem Rezept noch zugekauft werden muss. So viel über die nach meiner Meinung vorhandenen Ungenauigkeiten; sollte ich mich irren, so würde es mich freuen, eines Besseren belehrt zu werden. Ich kann es mir aber auch nicht versagen, noch einige weitere Bemerkungen über die Vergleichsrechnung hinzuzufügen. Zunächst gibt es wohl keine Gasanstalt, die ihr erzeugtes Gas ausschliesslich für Lichtzwecke verwerten kann. Die Lieferung für offene Flammen muss bei diesem Mischgasverfahren wegen der geringen Leuchtkraft an sich unterbleiben und jeder Benutzer des Gases zu Leuchtzwecken muss also die Unkosten der Glühstrumpfbrenner für alle benutzten Gasflammen mit in den Kauf nehmen. Das wird vielleicht noch manchen Widerspruch erleben, ist aber doch schliesslich durchführbar. Von viel höherer und stetig wachsender Bedeutung für die heutigen Gasanstalten aber ist die Lieferung an Koch- und Heizgas und solchem für Kraftzwecke. Nun besitzen 3 600 000 cbm Leuchtgas a 5000 W.-E. = 18 Milliarden W.-E. und dagegen 3930000 cbm Mischgas a 3100 W.-E. rund = 12 Milliarden W.-E. Werden z.B. nur 25% des Leuchtgases für Koch- und Kraftzwecke (es gibt Gasanstalten, in denen an 50% der Erzeugung diesem Zweck dienen) gebraucht, so ist der Wärmeaufwand dafür 4½ Milliarden W.-E. Daher behält man beim Leuchtgas
Es würden also fehlen zur Erzeugung gleicher Lichtmengen in Auer-Lichtern Bei einem für die Praxis brauchbaren Beispiele hätte man die Verwendung als Koch-, Heiz- und Kraftgas entsprechend berücksichtigen müssen. Die angefügten Betriebskostenberechnungen geben auch zu Widerspruch Veranlassung. Es lässt sich bei den meisten darin enthaltenen Zahlen leider nicht übersehen, wie sie zu stände gekommen sind, doch lassen sie gewisse Schlüsse zu. Der Umstand z.B., dass die Rohrnetzreparaturen in beiden Fällen gleichgesetzt sind, obwohl das Mischrohrnetz nach den im Beispiel ausgerechneten Mengen ⅓ mehr eines noch obendrein spezifisch schwereren Gases fördern soll, also doch entsprechend grösser sein muss, lässt z.B. darauf schliessen, dass die Mehrkosten der Rohrleitung auch bei Berechnung der Zinsen und Amortisationen nicht mit berücksichtigt sind. Es erscheinen deshalb sowohl die Amortisations- und Zinsenbeträge beim Mischgasverfahren wie auch die Rohrnetzreparaturen nicht einwandfrei. Auch gegen die angesetzten Arbeitslöhne sind Einwendungen möglich. An sich schon ist der Betrag von 1,939 Pf. für 1 cbm Leuchtgas ein ausnahmsweise hoher. Leuchtgasanstalten ähnlichen Umfangs heutiger Bauart kommen häufig mit 1 Pf. pro cbm und noch weniger aus. Das Leuchtgas kommt hier also recht schlecht weg. Aber nimmt man auch an, dass er richtig ist, so ist dagegen der Betrag der Arbeitslöhne für das Mischgas zu niedrig. Es wird doch anzunehmen sein, dass die beim Mischgasverfahren hergestellte geringere Leuchtgasmenge ebenso viel Löhne erfordert (bei kleinen Anstalten steigen die Kosten im allgemeinen), wie beim reinen Leuchtgasverfahren. Rechnet man so, so bleibt für die Herstellung des Wassergases so gut wie nichts übrig und wenn letztere auch * an sich nicht so teuer sein mag, wie die des Leuchtgases (Dicke rechnet selbst 0,108 Pf. pro cbm, während mir andere Angaben vorliegen, die 10mal so hoch sind), so ist doch die Zahl zu klein. Noch schlechter ist aber die Koksverwertung bei der Leuchtgasherstellung beurteilt. Für 1 cbm Leuchtgas soll der entfallende Betrag 1,928 Pf. sein. Nun sahen wir oben, dass aus 1000 kg Kohle 290 cbm Leuchtgas erzeugt werden und nach Abzug der Retortenheizung 470 kg Koks übrig bleiben. Für 290 cbm Gas beträgt also der eingesetzte Kokswert 290 × 1,928 = rund 560 Pf. oder das kg Koks ist mit 560 : 470 = 1,19 Pf. in Anrechnung gebracht. Das ist ein sehr schlechter Preis, der kaum jemals vorkommt. Normal für deutsche Verhältnisse ist, dass der Koks sich etwas teurer stellt, wie die Gaskohle, die hier mit 1,37 Pf. angesetzt ist. Auch Dicke hat das in seinem Buche bestätigt, indem er an einer Stelle, wo die Gaskohle mit 1,3 Pf. eingesetzt ist, den Preis des Koks mit 1,6 Pf. angibt. Ich will es bei diesen Beispielen bewenden lassen und jedermann das Urteil überlassen, ob eine solche Vergleichsrechnung geeignet ist, Klarheit zu schaffen. Ich kann mir auch nicht versagen, zu bemerken, dass ich es nicht für vorteilhaft halte, so angreifbare Zahlen zu veröffentlichen. Das Ansehen des Wassergases, das für verschiedene Zwecke unbestreitbar hohen Wert besitzt, kann dadurch nur beeinträchtigt, nicht gefördert werden. Hochachtungsvoll Joh. Körting, Oberingenieur. Betreffend die Zuschrift des Herrn Oberingenieur Körting, welche einige Bemerkungen und Richtigstellungen zu den Dicke'schen Berechnungen enthält, ist zu sagen, dass der Unterzeichnete von der Redaktion den Auftrag hatte, die Dicke'sche Schrift im Auszug zu bearbeiten. Er hat dieselbe daher konzentriert, wie er es für das Dinglers polytechn. Journal für gut befunden hat und mit eigenen Bemerkungen versehen, hat aber allerdings die Dicke'schen Berechnungen nicht nachgeprüft und die wechselnden Angaben Dicke's über die Ausbeuten von Kohlen und Leuchtgas als Grundlage für eine Berechnung übersehen und das Stehenbleiben des Druckfehlers mit den Kilogramm anstatt Kubikmeter selbst verbrochen. Es kann für die Interessenten nur angenehm sein, wenn die Dicke'schen Berechnungen aus der Gaspraxis heraus einer Kritik unterzogen worden sind und werden, obgleich man ja weiss, dass derartige Berechnungen, weil sonstige und örtliche Verhältnisse einen Einfluss ausüben, cum grano salis zu nehmen sind. Bujard. |
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